Corona und Steuern

Der Staat und die Kommunen wissen um die ganz erheblichen finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise auf Gewerbetreibende. In Anlehnung an das Maßnahmepaket der Bundesregierung zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus soll die Liquidität der betroffenen Unternehmen wie folgt verbessert werden:

Diese Informationen erhielten wir von verschiedenen Steuerämtern von Kommunen. Diese Tipps leiten wir gerne an unsere Mandanten und Interessierte weiter. Soweit Sie betroffen sind: nehmen Sie Kontakt zu ihren Finanzämtern und Kommunen auf. Man wird dort in der Regel auf ihr Anliegen mit Verständnis und Wohlwollen reagieren.

  • Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert. Kommunen gehen dazu über, die Steuern zu stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellt. Auf die üblichen Stundungszinsen von 0,5 Prozent pro Monat wird verzichtet, wenn glaubhaft gemacht wird, dass für die fehlende Liquidität die Corona-Epidemie ursächlich ist. Damit wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben wird. Hierzu reicht regelmäßig ein schriftlicher Antrag mit dem Hinweis auf die Corona-Epidemie aus.
  • Steuervorauszahlungen werden unkompliziert und schnell herabgesetzt.
  • Kommunen verzichten teilweise auf die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge bis zum 31.12.2020, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist (z.B. bei vorübergehender Schließung des Geschäftsbetriebs aufgrund behördlicher Anweisung).

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