Insolvenzanfechtung

Insolvenzanfechtung

Die Insolvenzanfechtung ist ein „Steckenpferd“ von RA Rohé. Neben seiner täglichen Verwalterpraxis, in der die Insolvenzanfechtung eine große Rolle spielt, hat sich RA Rohé auch im Rahmen seiner Masterarbeit mit der Insolvenzanfechtung (Thema: „Die Ausweitung der Vorsatzanfechtung von kongruenten Deckungen auf dem Prüfstand“) wissenschaftlich beschäftigt und die bestehende Rechtsprechung, die zu einer Ausweitung der Anfechtung führte, kritisch hinterfragt.

Die Insolvenzanfechtung ist eines der wichtigsten Werkzeuge der Insolvenzverwaltung zur Anreicherung der Insolvenzmasse. Insbesondere die Vorsatzanfechtung (§ 133 Abs.1 InsO) wurde von der neueren Rechtsprechung zur starken „Waffe“ des Insolvenzverwalters entwickelt.

Ins Visier der Insolvenzverwalter gelangen zunehmend Gläubiger mit langjährigen Geschäftsbeziehungen zum (späteren) Insolvenzschuldner. Denn gerade Lieferanten, die sich selbst vertragstreu verhielten, ihre langfristigen Kunden unterstützten und Stundungen akzeptierten, können sich bei Zahlungsunregelmäßigkeiten Anfechtungsansprüchen ausgesetzt sehen. Das Anfechtungsrisiko ist in diesen Fällen sehr hoch.

Die besondere Bedeutung für Anfechtungsgegner ergibt sich daraus, dass aufgrund der teilweise mehrjährigen Anfechtungsfristen (bei Vorsatzanfechtung bis zu 10 Jahre!) nicht selten sechsstellige Beträge und höher geltend gemacht werden, für die der Anfechtungsgegner in der Regel nicht vorbereitet ist und auch keine Rückstellungen gebildet hat. So ist es bereits vorgekommen, dass aufgrund solcher Ansprüche Unternehmen selbst Insolvenz anmelden mussten. Dies kann vermieden werden. Sprechen Sie uns an.

Zu unseren Mandanten gehören Sozialversicherungsträger, die (Bundes-)Finanzverwaltung, Geschäftspartner des Schuldnerischen Unternehmens, die wir bei der Abwehr solcher Anfechtungsansprüche beraten.

Wir können sagen, dass sich unsere anwaltliche Expertise für unsere Mandanten immer bezahlt gemacht hat.