Fall 9 Gerichtliche Schuldenbereinigung Teil 3

Zur Vorgeschichte und Schulden:

Die Schuldnerin (Mitte 40) ist verheiratet. Es bestehen keine Unterhaltspflichten. Aus einer gescheiterten Immobilienfinanzierung bestanden offene Verbindlichkeiten von über 180.000 €. Insgesamt konnten 3 Gläubiger ermittelt werden. Die Gesamtverbindlichkeiten beliefen sich auf knapp 200.000 €.

Zum Einkommen/Vermögen:

Unsere Mandantin war bei Mandatsannahme als Küchengehilfin beschäftigt zu einem monatlichen Nettoeinkommen von ca. 1.570,00 €. Der finanzierte Grundbesitz war noch nicht verwertet. Der Grundbesitz stellte sich als nicht werthaltig heraus, er war ganz erheblich über Wert belastet. Es handelte sich um eine „Schrottimmobilie“. Die Vorgaben unserer Mandantin: Ein Insolvenzverfahren sollte unbedingt vermieden werden.

Was haben wir gemacht:

Nachdem unserer Mandantin eine Einmalzahlung nicht möglich war, konnte den Gläubigern lediglich Ratenzahlungen angeboten werden. Wir erstellten in enger Absprache mit unserer Mandantin einen Zahlungsplan, der monatliche Ratenzahlungen von 300 € vorsieht. Die Laufzeit belief sich auf 57 Monatsraten. Wir haben die Zahlungen an die Gläubiger so gestrickt, dass jeder Gläubiger eine gleichmäßige Quote von 14,59 % erhält. Die Gesamtleistungen der Mandantin beliefen sich auf ca. 29.000 €.

Während ein Kleingläubiger den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan ablehnte, stimmten der Großgläubiger und ein weiterer Gläubiger dem Plan zu. Die Kopf- und Summenmehrheit der Gläubiger stand dem Zahlungsplan also positiv gegenüber. Da es im Rahmen der außergerichtlichen Schuldenbereinigung auf Einstimmigkeit ankommt, ist diese zwar gescheitert.

Um für unsere Mandantin ein positives Ergebnis zu erzielen haben wir die Angelegenheit weiterbetrieben als gerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren mit gleichem Planinhalt.

Ergebnis: Der Kleingläubiger bleib bei seiner Ablehnung. Die beiden anderen Gläubiger mit den größeren Forderungen erklärten ihre Zustimmung. Da die Mehrheit der Gläubiger den ablehnenden Gläubiger überstimmte, wurde die Ablehnung des Kleingläubigers durch Beschluss des Insolvenzgerichts in eine Zustimmung umgewandelt. Die Mehrheit der zustimmenden Gläubiger hat sich also durchgesetzt.

Ergebnis des Ganzen:

Wir konnten für unsere Mandantin wieder geordnete Verhältnisse herstellen. Unsere Mandantin hat nun genug Luft, um die monatlichen Raten aufzubringen. Sie muss nun nicht mehr Zwangsvollstreckungen befürchten und kann sich voll und ganz auf die monatlichen Ratenzahlungen konzentrieren. Mit einer Regulierungsquote von 14,50 % konnten wir für unsere Mandantin zudem ein sehr gutes Ergebnis erzielen.