Fall 14 Schuldenbereinigung mit Immobilie

Zur Vorgeschichte und Schulden:

Unsere Mandanten (beide ca. 65 Jahre) sind verheiratet und leben seit mehreren Jahrzehnten in ihrem Einfamilienhaus auf dem Lande. Die Eheleute kümmerten sich in der Vergangenheit um ihr schwerbehindertes Kind. Deshalb war es den Mandanten nicht möglich gewesen, in der Vergangenheit einer Vollzeittätigkeit nachzugehen. Es ist zu Vermögenseinbußen gekommen. Mit der finanzierenden Bank wurden in der Vergangenheit mehrfach Tilgungsaussetzungen vereinbart.

Zum Einkommen/Vermögen:

Er war bei Mandatsannahme bereits Rentner (monatliche Rente: ca. 1.200,00 €). Sie stand bei Mandatsannahme vor dem Renteneintrittsalter, war aber noch erwerbstätig (monatlicher Arbeitslohn: ca. 2.500,00 € netto). Es sind keine Unterhaltspflichten zu berücksichtigen.

Was haben wir gemacht?

Nach Prüfung der Unterlagen haben wir folgendes festgestellt:

Das Einfamilienhaus war aus der Immobilienfinanzierung noch mit ca. 185.000,00 € belastet. Es war zunächst schwierig einen Käufer für die Immobilie zu finden (wg. Lage, Gebäude selbst war in Ordnung). Ein erster Käufer wurde gefunden, es wurde ein Kaufpreis iHv. 150.000,00 € vereinbart. Die Bank bestätigte (nach erfolgter Immobilienbewertung) den Verzicht auf etwaige Restforderungen, wenn Sie aus der Kaufpreiszahlung mindestens 150.000,00 € bekommt. Leider ist der Kaufinteressent nach längeren Verhandlungen abgesprungen. Es konnte durch Einsetzen eines Maklers schließlich ein weiterer Käufer aufgetan werden, der das Objekt für 120.000,00 € kaufte. Wir haben uns für unsere Mandanten eingesetzt und mit der Bank folgendes ausgehandelt: Gegen eine Kaufpreiszahlung von mindestens 120.000,00 € verzichtet die Bank auf restliche Verbindlichkeiten von ca. 65.000,00 €.

Die Beurkundung fand statt. Der Kaufpreis wurde vollständig an die Bank ausgezahlt. Wegen Forderungsverzicht konnten sämtliche Schulden der Mandanten aus der Immobilienfinanzierung durch den Hausverkauf „in einem Rutsch“ bereinigt werden. Unseren Mandanten ist das Haus sowieso zu groß geworden. Sie wollten sich verkleinern und leben nun in einer gemütlichen Wohnung zur Miete. Sie können nun mit ihren beiden Renteneinkünften sorgenfrei ihren Lebensabend gestalten.

Zusammenfassung:

Schmieden, solange das Eisen heiß ist. Die Bank hatte ein erhebliches Interesse daran, den Verkauf des Grundbesitzes einvernehmlich mit unseren Mandanten über die Bühne zu bringen. Ansonsten hätte die Bank die Zwangsversteigerung einleiten müssen. Die Kosten einer Zwangsversteigerung sind für die Bank nicht unerheblich, hier kommen schnell einige Tausend € zusammen. Zudem weiß die Bank auch nicht, was am Ende bei der Zwangsversteigerung an Erlös herauskommt.

Hätte man erst nach dem Hausverkauf mit den Verhandlungen angefangen, wäre es schwieriger geworden.

Vertrauen Sie unserer Erfahrung und unserem Verhandlungsgeschick. Haben Sie ein ähnliches Problem? Dann kommen Sie auf uns zu. Wir wissen was zu tun ist. Wir setzen uns aktiv für Ihre Interessen ein und bringen das Ganze für Sie zu einem positiven Ende.

Wir sind Fachanwälte für Insolvenzrecht und haben die nötige Erfahrung und Expertise.