Gläubigervertretung

Gläubigervertretung

Wenn Ihr Schuldner Insolvenz angemeldet hat, haben Sie in der Regel ein Problem. Wir melden ihre Forderungen zur Insolvenztabelle an und sorgen für deren Feststellung. Damit ist sichergestellt, dass Sie als Gläubiger im Insolvenzverfahren teilnehmen und zumindest an etwaigen Quotenausschüttungen partizipieren.

Interessant wird es dann, wenn es um ihre Sicherungsrechte geht. Häufig besteht eine Kollision von verschiedenen Sicherungsrechten. Entscheidend ist, wer den ersten „Zugriff“ auf den Verwertungserlös hat.

Sind Sie z.B. Vermieter von Geschäftsräumlichkeiten, greift für Sie das gesetzliche Vermieterpfandrecht an dem in den Räumlichkeiten vorhandenen Maschinenpark. Sind Sie Warenlieferant, stellt sich die Frage, ob und wie Sie wieder an die unbezahlten Waren kommen. Hier spielt der Eigentumsvorbehalt eine wesentliche Rolle. Haben Sie als Hausbank den Schuldner finanziert, verfügen Sie in der Regel über umfassende Sicherheiten wie Globalzession und Sicherungsübereignungen.

Manches berechtigt zur Aussonderung (d. h. Sie können die Gegenstände abholen) oder aber zur abgesonderten Befriedigung (d. h. der Insolvenzverwalter darf zwar verwerten, muss Ihnen aber den größten Teil des Verwertungserlöses abgeben). Verfügen Sie daneben über weitere persönliche Sicherheiten (wie z.B. Bürgschaften von Dritten), ist zu prüfen wie diese verwertet werden können und welche Auswirkungen die Insolvenz auf ihre weiteren Sicherheiten haben.

Wir entwickeln hier mit Ihnen eine gemeinsame Strategie für die Durchsetzung Ihrer Rechte. Es ist sinnvoll, von Beginn an konkrete Fragen an den Insolvenzverwalter zu stellen und in der ersten Gläubigerversammlung anwesend zu sein, um die richtigen Weichen im Insolvenzverfahren zu stellen.

Wir vertreten Ihre Interessen umfassend gegenüber dem Insolvenzverwalter.  Kommen Sie auf uns zu.