Fall 2 Schulden nach Geschäftsaufgabe

Zur Vorgeschichte und Schulden:

Der Schuldner (Mitte 40) ist ledig. Es bestehen keine Unterhaltspflichten. Er war in der Vergangenheit als freiberuflicher Werbegrafiker selbständig tätig. Die selbständige Tätigkeit musste aufgrund einer dauerhaften Erkrankung in 2011 eingestellt werden. Der Schuldner bezog seit 2013 eine Erwerbsunfähigkeitsrente in unpfändbarer Höhe. Die Verbindlichkeiten stammten größtenteils aus der ehemals selbständigen Tätigkeit. Bei Mandatsannahme konnten insgesamt 14 Gläubiger ermittelt werden, mit einer Gesamtverschuldung von ca. 35.000 €. Bis 2011 wurden vom Schuldner noch teilweise Ratenzahlungen an Gläubiger geleistet, seitdem erfolgten keine Zahlungen mehr. Er musste bereits mehrfach das Vermögensverzeichnis abgeben, zuletzt in 2017.

Zum Einkommen/Vermögen:

Unser Mandant bezog bei Mandatsaufnahme weiterhin lediglich eine Erwerbsunfähigkeitsrente in unpfändbarer Höhe. Weiteres pfändbares Vermögen war nicht vorhanden.

Was haben wir gemacht?

Unser Mandant wollte ein Insolvenzverfahren unbedingt vermeiden. Nach ausführlicher Analyse der schuldnerischen Unterlagen sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass anstelle eines einheitlichen Zahlungsplans, mit jedem Gläubiger einzeln verhandelt werden sollte. Als ersten Schritt haben wir geprüft, welche Gläubigerforderungen gegenüber unserem Mandanten überhaupt noch durchsetzbar sind. Soweit Gläubiger nicht über einen Vollstreckungstitel verfügen und keine verjährungshemmende oder –unterbrechende Maßnahmen ersichtlich sind, haben wir die Einrede der Verjährung erklärt. Bereits hierdurch konnten wir insgesamt 7 von 14 Gläubigern dazu bewegen, auf die weitere Geltendmachung ihrer Forderungen zu verzichten. Zudem haben wir ermittelt, dass ein Großgläubiger (Forderungshöhe: ca. 20.000,00 €) selbst in die Insolvenz gegangen ist. Eine Akteneinsicht in die dortige Insolvenzakte ergab folgendes: Der dortige Insolvenzverwalter erwirkte ein Urteil gegen unseren Mandanten und führte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch. Infolge der Geschäftseinstellung bei unserem Mandanten und der daraus resultierenden Vermögenslosigkeit, wurde die Forderung als nicht werthaltig ausgebucht. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gläubigers war bei Mandatsannahme bereits beendet. Im Ergebnis hat sich dieses Problem aus Sicht unseres Mandanten von selbst erledigt.

Mit den verbliebenen 6 Gläubigern wurden intensive Vergleichsverhandlungen geführt. Es konnten im Einzelfall Vergleiche mit Quoten zwischen 25 % bis 50 % erzielt werden. Anzumerken hierzu ist, dass den Gläubigern der Vergleichsbetrag mittels Einmalzahlung angeboten werden konnte. Denn der Schuldner hatte aus seinem privaten Umfeld Geldgeber auftun können, die ihn bei seiner Schuldenbereinigung finanziell unterstützten.

Ergebnis der ganzen Arbeit:

Mit Vergleichszahlungen von insgesamt 3.800,00 € hat sich unser Mandant von Restverbindlichkeiten iHv. 35.000,00 € befreit, was eine sehr gute Quote von 11 % bedeutet.

Fazit:

Entscheidend an diesem Fall war die gemeinsam getroffene Entscheidung, mit den Gläubigern einzeln zu verhandeln. Das birgt natürlich gewisse Risiken, versprach jedoch den besten Erfolg.

Ein solches sehr gutes Ergebnis braucht Zeit. Vom Erstanschreiben an die Gläubiger bis abschließendem Vergleich des letzten Gläubigers dauerte es 10 Monate. Wir mussten mehrfach mit Gläubigern nachverhandeln, so dass es mehrfache „Runden“ brauchte, um dieses sehr gute Ergebnis zu erzielen.

Die Schwierigkeit bestand auch darin, herauszufinden, ob es den jeweiligen Gläubiger überhaupt noch gibt und wo er sitzt. So stellten wir beispielsweise fest, dass ein Gläubiger selbst in die Insolvenz gegangen ist. Ein weiterer Gläubiger hat seinen Geschäftsbetrieb bereits veräußert, befand sich in der Liquidation und hat seinen Firmennamen sowie Geschäftssitz mehrfach geändert.

Diese Schuldenbereinigung war sehr aufwändig. Aber es hat sich gelohnt. Unser Mandant kann nun aufatmen und schuldenfrei sein Leben gestalten. Die ständigen Konfrontationen mit den Gläubigern und Gerichtsvollziehern, etc. haben sich erledigt.

Wenn auch Sie in einer ähnlichen Lage sind: Rufen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gerne.