Fall 1 Schuldner unbekannt verzogen

Zur Vorgeschichte und Schulden:

Unsere Mandanten sind Eheleute. Sie sind bereits Ende der 90er Jahre ins Ausland weggezogen. Zum damaligen Zeitpunkt bestand 1 Gläubiger. Mit Zinsen sind die Gesamtverbindlichkeiten auf knapp 400.000 € angewachsen. Seit dem Wegzug ins Ausland hat der Gläubiger keinen Kontakt mehr zu unseren Mandanten. Der Gläubiger hat keine Ahnung, wo sich unsere Mandanten aufhalten, noch weiß er irgendetwas zu deren Einkommensverhältnissen. Bislang liefen sämtliche Vollstreckungsversuche gegen unsere Mandanten ergebnislos. Zum Zeitpunkt der Mandatierung hat der Gläubiger über den Gerichtsvollzieher versucht, gegen unsere Mandanten mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vorzugehen. Konkret ging es um die Abnahme eines Vermögensverzeichnisses (früher: Offenbarungseid, eidesstattliche Versicherung).

Zum Einkommen/Vermögen:

Der Ehegatte arbeitet Off-Shore auf verschiedenen Ölplattformen weltweit und ist für den Gläubiger nicht auffindbar. Die Ehefrau erwirtschaftet keine eigenen Erwerbseinkünfte.

Was haben wir gemacht:

Nach Mandatierung sind wir aktiv auf den Gerichtsvollzieher zugegangen und konnten die Zwangsvollstreckung stoppen. Denn nur das örtliche zuständige Vollstreckungsorgan darf auch handeln. Nachdem wir dokumentieren konnten, dass unsere Mandanten nicht im Bezirk des Gerichtsvollziehers leben, musste dieser seine Tätigkeit komplett einstellen.

Die Hauptforderung als solche war tituliert und somit nicht strittig. Nach Prüfung der von der Gläubigerin vorgelegten Forderungsaufstellung stellte sich jedoch heraus, dass ein Großteil der Zinsforderungen verjährt war. Bereits durch die Einrede der Verjährung konnte die Gesamtforderung deutlich nach unten korrigiert werden auf ca. 196.000 €.

Durch unsere Verhandlungen konnten wir für unsere Mandanten die Zahlungen noch einmal deutlich nach unten reduzieren. Gegen eine Vergleichszahlung von 4.000 € verzichtete der Gläubiger auf sämtliche Restforderungen. In Prozenten ausgedrückt: Der Gläubiger verzichtete auf ca. 99 % seiner ursprünglichen Forderungen.

Das war noch nicht alles: Wir haben für unsere Mandanten weiter ausverhandelt, dass die Vergleichszahlung dann noch mittels Ratenzahlungen erfolgen konnte. Unsere Mandanten waren mit dem Ergebnis hochzufrieden. Sie leben seitdem schuldenfrei.

Fazit:

Folgende Punkte waren entscheidend für das erfolgreiche Verhandlungsergebnis:

Zum einen konnte der Gläubiger die aktuelle Vermögenssituation unserer Mandanten mangels Kenntnis nicht einordnen. Zum anderen war dem Gläubiger auch klar, dass er einfach keinen Zugriff zu unseren Mandanten bekommen wird. Zudem wollte der Gläubiger die Akte, nachdem es sich um eine Altforderung aus den 90ern handelte, auch endgültig schließen.

Dies ist natürlich ein krasses Beispiel. Es zeigt aber auch auf, was möglich sein kann. Wir können jedenfalls von uns behaupten: Durch unseren Einsatz werden sich die Möglichkeiten für unsere Mandanten sicherlich nicht verschlechtern!

Sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gerne.