Insolvenzverwaltung

Insolvenzverwaltung

Wir haben uns seit Beginn unserer anwaltlichen Tätigkeit auf Insolvenzrecht und den damit einhergehenden Fragestellungen spezialisiert. Der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Übernahme von Insolvenzverwaltungen. Seit mehreren Jahren werden wir von mehreren Insolvenzgerichten in ganz Unterfranken und Teilen Oberfrankens regelmäßig mit der Übernahme von Insolvenzverwaltungen betraut, bislang in weit über 1.000 Verfahren. Die gesamte Kanzleistruktur ist auf die Übernahme und Abwicklung von Insolvenzverfahren und Sanierungsfällen zugeschnitten.

Unsere Philosophie zur Arbeitsweise des Insolvenzverwalters

Unserer Philosophie folgend sind wir nur an den Insolvenzgerichten tätig, an denen wir mit unserem Kanzleisitz auch vor Ort sind. Wir delegieren nicht, wir machen selbst!

Die Kernaufgaben des Verwalters, wie z. B. Erstellung von Massegutachten, die durchgehende Erstellung von Zwischen- und Schlussberichten, Prüfung und Geltendmachung von Anfechtungssachverhalten, Prüfung von Sanierungschancen, etc. werden durch die Verwalter höchstpersönlich wahrgenommen. Um eine masseschonende Verfahrensabwicklung zu gewährleisten, werden sämtliche Gerichtsprozesse für die Masse durch den Verwalter selbst geführt. Auch die weiteren Verwalteraufgaben, wie z. B. Tabellenbearbeitung, Buchhaltung, Erstellen von Steuererklärungen, Vorfinanzierung von Insolvenzgeld, etc. werden im eigenen Haus wahrgenommen.

Soweit im Einzelfall externe Dienstleistungen erforderlich sind (z. B. umfangreiche Verwertungen, etc.) steht uns hierfür ein umfangreiches Netzwerk von Spezialisten zur Verfügung.

Bei Unternehmensinsolvenzen mit laufendem Geschäftsbetrieb geht es uns immer auch um den Erhalt von Arbeitsplätzen. Dies entspricht in der Regel auch den Gläubigerinteressen. Denn nicht selten können gerade durch effiziente Betriebsfortführungen die Voraussetzungen für einen gewinnbringenden Verkauf und den nachhaltigen Erhalt von Arbeitsplätzen geschaffen werden.

Für Gläubiger

Aufgrund der sorgfältigen und masseschonenden Arbeitsweise, sowie der Durchsetzung insolvenzspezifischer Ansprüche schaffen wir es für die Insolvenzgläubiger regelmäßig hohe Quotenausschüttungen bei effizienter Verfahrensabwicklung zu erzielen. Sie erhalten von uns auf Anfrage umfängliche Informationen zum Stand des Verfahrens, zu ihrer Forderungsanmeldung, etc.

Für Insolvenzgerichte

Insolvenzgerichte können von uns engagiertes und effizientes Arbeiten sowie qualitätsorientierte Ergebnisse erwarten. Das bedeutet für Sie insbesondere vollständige und schlüssige Gutachten, Pünktlichkeit bei der Ablieferung von Berichten, korrekte Tabellenführung, vollständige und schlüssige Schlussrechnungen sowie keine oder wenige Nachfragen/Eingaben von Gläubigern und Schuldnern.

Wir arbeiten mit der speziellen Insolvenzsoftware „winsolvenz.p3“, was die Pflege von Stammdaten, Insolvenztabelle, Debitoren, Steuerakten und die Insolvenzbuchhaltung angeht. Die Übersichtlichkeit und Einheitlichkeit von Formblättern ist damit gewährleistet.