ACHTUNG: Neue Pfändungstabelle ab 01.07.2021!

Das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gibt regelmäßig alle zwei Jahre neue Pfändungsfreigrenzen bekannt. Zuletzt wurde die Pfändungstabelle mit Wirkung zum 01.07.2019 angepasst.

Die neue Pfändungstabelle 2021 wurde im Bundesgesetzblatt vom 21.05.2021 veröffentlicht. Die unpfändbaren Beträge erhöhten sich von 1.178,59 € auf 1.252,64 €. Die Erhöhungsbeiträge für Unterhaltspflichten betragen nun 443,57 € für die erste Unterhaltspflicht und 262,65 € für die zweite bis fünfte Unterhaltspflicht.

Zum 01.07.2021 erhöhen sich die Pfändungsfreibeträge um 6,28% und damit deutlich höher als in den vergangenen Jahren.

Weil der Pfändungsfreibetrag sich derzeit auf 1.252,64€ beläuft, kann ein geringeres monatliches Nettoeinkommen nicht gepfändet werden. Sollte Ihr Einkommen diesen Freibetrag übersteigen oder Sie gegenüber ein oder mehreren Personen unterhaltsverpflichtet sein, entnehmen sie Ihren individuellen Freibetrag der nun aktuellen Pfändungstabelle 2021-2022.

https://www.gesetze-im-internet.de/pf_ndfreigrbek_2021/Pf%C3%A4ndfreiGrBek_2021.pdf

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