Der Reiseveranstalter Thomas Cook hatte bereits am 25.09.2019 Insolvenzantrag gestellt. Dabei saßen zeitweise bis zu 140.000 Kunden an ihrem Urlaubsort fest – oder konnten erst gar nicht zur Urlaubsreise aufbrechen. Nun machen sie und auch viele Hotelbetreiber beim Reiseveranstalter Entschädigungsansprüche geltend, die großteils über die Zurich-Versicherung abgesichert sind.
Bekanntlich haftet diese jedoch nur mit einer Haftungsobergrenze iHv. 110 Mio. EUR. Die Bundesregierung hat daher nun verkündet, dass sie für Thomas-Cook-Kunden die Deckung der restlichen Schäden selbst übernehmen will.
Der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz kann hierzu folgendes entnommen werden:
„Die Bundesregierung wird ein einfaches, für die Pauschalreisenden kostenfreies Verfahren zur Abwicklung der Ausgleichszahlungen bereitstellen. In den nächsten Wochen wird die Bundesregierung die betroffenen Pauschalreisenden öffentlich – auch auf dieser Webseite – über das Verfahren der Abwicklung und die nächsten Schritte informieren. Zudem wird das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf Facebook, Twitter und Instagram über neue Entwicklungen informieren.
Soweit noch nicht geschehen, sind die Ansprüche aus dem Sicherungsschein gegenüber der Zurich-Versicherung geltend zu machen.
Darüber hinaus sind die Forderungen beim zuständigen Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anzumelden.
Um den Ausgleich der Differenz vom Bund zu erhalten, sind dem Bund die insoweit bestehenden Ansprüche der Pauschalreisenden gegenüber Dritten, insbesondere gegen die Zurich-Versicherung und den betreffenden Reiseveranstalter, abzutreten.“
Weitere Informationen wurden bislang nicht bekannt. Wir informieren Sie, wenn es hierzu etwas Neues gibt.
Update 30.03.2020
Der Versicherer Zurich Insurance plc. Niederlassung für Deutschland hat in den von uns vertretenen Fällen im Hinblick auf die Haftungsobergrenze von 110 Mio. Euro für alle Versicherungsfälle eines Geschäftsjahres (vom 01.11. bis 31.10.) bislang Ansprüche auf Erstattung mit einer vorläufigen Quote von 17,5 Prozent zugestanden. Die Erstattungsbeträge wurden jeweils zeitnah an unsere Mandanten ausgezahlt.