Details zu Insolvenz der Thomas Cook GmbH

Wie geht es mit dem Unternehmen weiter?

Laut eigener Pressemeldung von Thomas Cook wurde bereits für die verschiedenen Gesellschaften jeweils vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Dies dient der Sicherung, dass keine nachteiligen Veränderungen in der Vermögenslage der insolventen Gesellschaften entstehen. Hierzu gibt die Thomas Cook GmbH folgende Meldung ab:
„Die Thomas Cook GmbH, Deutschlands zweitgrößter Reiseveranstalter, hat am Mittwoch, den 25.09.2019, beim Amtsgericht Bad Homburg für sich und zwei ihrer Tochtergesellschaften, die Thomas Cook Touristik GmbH und die Bucher & Öger Tours GmbH, Anträge auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Amtsgericht ist am gleichen Tag den Anträgen gefolgt und hat Rechtsanwalt Fabio Algari, Rechtsanwalt Ottmar Hermann und Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs von der Kanzlei hww hermann wienberg wilhelm als vorläufige Insolvenzverwalter bestellt. Rechtsanwalt Algari wird für die Thomas Cook GmbH, Rechtsanwalt Hermann für die Thomas Cook Touristik GmbH und Rechtsanwältin Kappel-Gnirs für die Bucher & Öger Tours GmbH zuständig sein.“

Durch das Insolvenzgeld sollen jedenfalls bis Ende November 2019 die Löhne und Gehälter der über 2.000 Mitarbeiter gesichert sein. Bis dahin wird ein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten sein.

Schlechte Nachrichten für Thomas-Cook-Kunden

In der öffentlichen Presse wird bekannt, dass die Kunden wohl nicht mit einer vollen Erstattung ihrer Zahlungen rechnen können. Der Versicherer Zurich teilte zwar mit, dass die Reisen mit der deutschen Thomas Cook zwar versichert sind. Allerdings gilt das nur bis zu einem gedeckelten Betrag bis zu 110 Mio. € insgesamt. Aus Verbraucherschutzkreisen ist zu hören, dass dieser Betrag bei weitern nicht ausreicht:

Felix Methmann (Bundesverband der Verbraucherzentralen) sagte in einem Spiegel-Interview:

„Ich habe meine Zweifel. Hier geht es um einen der drei größten Veranstalter. Rechnen Sie mal: Wenn 140.000 Urlauber gestrandet sind und der Rückflug pro Person 500 Euro kosten würde, dann wären schon 70 Millionen von den 110 Millionen Euro weg. Und dann kommen erst die Ansprüche Zehntausender oder Hunderttausender Kunden, die ihre Reise noch gar nicht angetreten haben. Es ist gut möglich, dass die Reisenden draufzahlen müssen – und einen Teil ihrer Kosten nicht erstattet kriegen…“

Die Frage die sich nun stellt ist, mit welchen Zahlungen die Kunden von der Versicherung rechnen können. Zu Ermittlung der Quote werden die Ersatzansprüche der versicherten Summe gegenübergestellt und quotiert. Wenn also die Schadenssumme doppelt so hoch ist wie die versicherte Summe, würden die Ansprüche zur Hälfte gedeckt.

An wen können sich Thomas-Cook-Kunden wenden?

Laut Pressemeldung von Thomas Cook GmbH können sich Betroffene bei folgendem Kontakt melden und Ansprüche geltend machen:

Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland beauftragten Dienstleister Kaera (Telefonnummer: 06172 99761123, Website: www.kaera-ag.de).

Dort ist ein Formular zur Geltendmachung der Ansprüche verlinkt.

Was ist, wenn die Versicherungsleistungen nicht ausreichen, um ihren Gesamtschaden zu decken?

Für diesen Fall nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir können ihre Ansprüche beim jeweiligen Insolvenzverwalter im Rahmen einer Forderungsanmeldung geltend machen. Damit wird sichergestellt, dass Sie später bei den Schlussausschüttungen aus dem Insolvenzverfahren auch ihren Anteil erhalten.

Für weitere Fragen rund um das Insolvenzverfahren nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Insolvenz der Thomas Cook GmbH

Insolvenz Thomas Cook

Nun hat auch der deutsche Reiseveranstalter „Thomas Cook GmbH“ Insolvenzantrag gestellt. Als Grund hierfür wird genannt die Loslösung aus den „finanziellen Verflechtungen und Haftungsverhältnissen“ mit dem britischen insolventen Mutterkonzern. Hier besteht eine Verflechtung zwischen den Marken Thomas Cook, Neckermann Reisen, Öger Tours, Air Marin und Bucher Reisen.

Nach eigenen Angaben von Thomas Cook sind über 140.000 Urlauber mit dem Unternehmen unterwegs. Laut Pressemitteilung der (deutschen) Thomas Cook GmbH soll heute noch, am 25.09.2019, vom Insolvenzgericht ein erfahrener Restrukturierer eingesetzt werden, der die Neuausrichtung des Geschäfts im Rahmen eines Insolvenzverfahrens federführend begleitet. Ziel ein solches gerichtlichen Sanierungsverfahren ist es, das Geschäft des deutschen Veranstalters selbstständig fortzuführen.

Für alle Kunden von Thomas Cook gilt: Soweit bekannt wurden die Reiseversicherungsscheine über die ZURICH Insurance bereits gestellt. Die Reiseversicherungsscheine schützen Kunden davor bei einer Reise am Urlaubsort zu stranden oder ihre Anzahlungen für bereits gebuchte Reisen zu verlieren. Das Gesetz sieht bei Insolvenz eines Reiseveranstalters vor, dass dieser die Kunden zurückholt und der Versicherer die Kosten hierfür erstattet. Ist die Reise noch nicht angetreten, bekommt der Kunde den Preis erstattet.
Betroffene Kunden können sich Informationen zum weiteren Vorgehen an der für die ZURICH Insurance plc, Niederlassung für Deutschland, beauftragten Dienstleister KAERA, Telefonnummer: 06172/997611123, www.kaera-ag.de, wenden. Es wird jedoch berichtet, dass eine Haftungsbegrenzung von 110 Mio. € für die Reiseinsolvenz-versicherungsgesellschaft besteht. Sollte also der Gesamtschaden größer als die begrenzte Haftungssumme sein, werden voraussichtlich die Kunden jedenfalls über die ZURICH Insurance plc nicht alle Geldleistungen zurückerhalten.

Soweit Ihnen ein tatsächlicher Schaden durch die eingetretene Insolvenz Ihres Reiseanbieters entstanden ist, müsste dieser Schadensersatzanspruch zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Dies sollte in jedem Fall getan werden. Hierbei und bei weiteren Fragen sind wir Ihnen gerne behilflich und machen Ihre Rechte im Insolvenzverfahren der insolventen Reisegesellschaft geltend.