Insolvenzrecht
Aufgrund unserer Tätigkeit als Insolvenzverwalter sind wir täglich mit insolvenzrechtlichen Fragestellungen befasst. Wir beraten Gläubiger und weitere Verfahrensbeteiligte bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer jeweiligen Positionen.
Beratung von Geschäftsführern und Vorständen:
Bei einer sich andeutenden Unternehmenskrise sind die Handlungsmöglichkeiten und insbesondere Handlungspflichten der verschiedenen Beteiligten mit erheblichen Haftungsrisiken für das eigene Vermögen verbunden.
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- Beratung zu Insolvenzantragspflichten,
- Abwehr von Anfechtungs- und Schadensersatzforderungen des Insolvenzverwalters,
- Beratung zu insolvenzfestem Vermögen und Haftungsgefahren, etc.
Beratung für Gläubiger:
Wir vertreten Sie als Gläubiger im Insolvenzverfahren und setzen ihre Sicherungsrechte durch.
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- Anmeldung und Geltendmachung von Insolvenzforderungen,
- Beratung und Durchsetzung von vorrangigen Ansprüchen (insbesondere von Aus- und Absonderungsrechten),
- Verteidigung gegen Insolvenzanfechtungen, etc.
Beratung für Unternehmen:
Schuldnerunternehmen in der Krise begleiten wir von der Erstellung einzelner Sanierungskonzepte bis hin zur Insolvenzabwicklung. Wir verhandeln mit ihren Gläubigern Zahlungserleichterungen, Stundungen, Ratenzahlungen, Vergleiche, etc. zur Wiederherstellung von Liquidität.