Zur Vorgeschichte und Schulden:
Unser Mandant (Mitte 50) war längere Zeit selbständig tätig. Die selbständige Tätigkeit scheiterte. Die Verbindlichkeiten gehen zurück auf das Jahr 2002 und stellen Altverbindlichkeiten aus der ehemaligen Selbständigkeit unseres Mandanten dar. Neue Schulden sind nicht dazugekommen. Unser Mandant zahlte seit über 15 Jahren mit Unterbrechungen monatlich 300,00 € an seine Gläubiger. Die Ratenzahlungen reichten jedoch nicht aus, um sämtliche Verbindlichkeiten zu tilgen. Zuletzt bestanden 2 Gläubiger. Zum Zeitpunkt der Mandatierung beliefen sich die Verbindlichkeiten wie folgt:
- Gläubiger Nr. 1 ca. 183.000 €
- Gläubiger Nr. 2 ca. 6.000 €
Zum Einkommen/Vermögen:
Als der Mandant zu uns gekommen ist war er Arbeitnehmer und erwirtschaftete monatliche Nettoeinkünfte zwischen 1.100,00 bis 1.350,00 €. Es bestanden keine Unterhaltspflichten. Dementsprechend ergaben sich voraussichtlich monatlich pfändbare Beträge bis zu 120,00 €. Weiteres Vermögen war angabegemäß nicht vorhanden.
Was haben wir gemacht:
Wir sind aktiv auf die verbliebenen 2 Gläubiger zugegangen und haben folgendes erreicht:
- In der Forderungsaufstellung des Gläubigers Nr. 1 haben wir entdeckt, dass diese gegen das Zinseszinsverbot verstößt. Zudem beinhaltete die Aufstellung verjährte Zinsen. Nach Monierung konnten die Verbindlichkeiten gegenüber Gläubiger 1 von anfänglich ca. 183.000 € auf etwas über 80.000 € reduziert werden. Nachdem dies erledigt war, einigten wir uns mit Gläubiger Nr. 1 auf eine Einmalzahlung von 5.000 €.
- Mit Gläubiger Nr. 2 einigten wir uns auf eine Einmalzahlung von 1.000 €.
- Ergebnis: Unser Mandant wendete für seine Schuldenbereinigung also insgesamt 6.000 € auf. Bezogen auf die ursprünglichen Gesamtforderungen konnten wir für unseren Mandanten eine Gesamtquote von 3,2 % erzielen. Die Gläubiger verzichteten nach Zahlung des Vergleichsbetrages auf Restforderungen. Ein Insolvenzverfahren konnte vermieden werden. Dies war auch unbedingtes Ziel unseres Mandanten.
- Die Angelegenheit konnte vor allem schnell erledigt werden. Die Gläubiger hatten ein Interesse daran, die Alt-Verbindlichkeiten zu regeln, auch um die Akte endlich schließen zu können. Dies haben wir für unseren Mandanten zunutze machen können. Vorteilhaft war natürlich auch, dass lediglich 2 Gläubiger beteiligt gewesen sind, was die Schuldenbereinigung vereinfachte und übersichtlich gestaltete.
- Zudem konnten die Gläubiger davon überzeugt werden, dass die Ihnen angebotenen Vergleichszahlungen erheblich über den zu erwartenden Quotenausschüttungen in einem Insolvenzverfahren liegen.
Fazit:
Dran bleiben. Hartnäckig sein. Aktiv auf die Gläubiger zugehen. Dann wird man auch schnell ausloten können, welche Vergleiche möglich sind.
Wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten sind: wir setzten uns natürlich auch für Ihre Interessen ein. Kommen Sie auf uns zu. Wir helfen Ihnen gerne weiter.