Fall 6 Konsumschulden

Zur Vorgeschichte und Schulden:

Unser Mandant ist jung (Mitte 20). Er ist Vater eines Kindes, welches bei Mandatierung minderjährig ist und bei seiner Mutter lebt. Unser Mandant und die Kindsmutter sind nicht verheiratet und leben getrennt. Er leistet seinem Kind Kindesunterhalt in Form von Barunterhalt.

Trotz seiner jungen Jahren hat es unser Mandant geschafft, bei 3 Kreditinstitute aus einer Kfz-Finanzierung und zwei überzogenen Konten sowie Bankdarlehen Gesamtverbindlichkeiten von knapp 40.000 € zu produzieren. Es handelte sich um reine Konsumschulden. Der Mandant lebte in der Vergangenheit über seine Verhältnisse.

Zum Einkommen/Vermögen:

Unser Mandant arbeitet in der Schweinfurter Großindustrie. Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet. Das monatliche Nettoeinkommen beläuft sich auf ca. 2.000 €. Unter Berücksichtigung von 1 Unterhaltspflicht ermitteln sich voraussichtlich pfändbare Beträge von ca. 200 € monatlich. Weiteres Vermögen ist nicht vorhanden.

Was haben wir gemacht:

Der Mandant war zunächst nicht in der Lage, über den monatlich pfändbaren Betrag hinaus weitergehende Zahlungen seinen Gläubigern anzubieten. Ein solches Ratenzahlungsangebot stößt bei den Gläubigern in der Regel nicht auf große Begeisterung. Denn auch die Gläubiger haben wenig Interesse, sich mit monatlichen Kleinstbeträgen über mehrere Jahre hinweg zu beschäftigen. Auch halten die meisten Schuldner solche jahrelangen Ratenzahlungspläne in der Regel nicht durch, da sich hier verschiedene Risiken wie Arbeitsplatzverlust, Krankheit, etc. auswirken können und erst mit Zahlung der letzten Rate der erwünschte Erfolg der Schuldenbereinigung eintritt. Auch sind die Gläubiger in der Regel nicht geneigt bei solchen Ratenzahlungsplänen größere Nachlässe mitzugehen. Von daher lautete der Plan zunächst: Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens.

Dann passierte ein „Geschenk des Himmels“: unser Mandant gewann bei einem Wettanbieter 25.000 €, welche er für seine Schuldentilgung einsetzen wollte.

Das war die neue Ausgangslage. Wir legten los. Mit jedem Gläubiger wurde einzeln verhandelt.

  • Gläubiger 1: Das Auto konnte gut verwertet werden, sodass sich die Verbindlichkeiten aus der Kfz-Finanzierung von anfänglich ca. 32.000 € auf ca. 17.000 € reduzierten. Es konnte schließlich ein Vergleich gegen Einmalzahlung von knapp unter 10.000 € erzielt werden. Die Bank verzichtete auf Restforderungen von über 7.000 €.
  • Gläubiger 2: Die Bank teilte Gesamtforderungen von ca. 4.200 € mit. Hier konnten wir einen Vergleich gegen Einmalzahlung von 2.000 € erzielen. Die Bank verzichtete auf Restforderungen von über 2.000 €.
  • Weitere diverse Kleingläubiger.

Fazit:

Die besten Ergebnisse lassen sich in der Regel erzielen, wenn der Schuldner alt, geringe laufende (also nicht pfändbare) Einkünfte hat und wenig bis gar nicht vermögend ist. Dann geht der Gläubiger davon aus, dass beim Schuldner dauerhaft kein pfändbares Vermögen erwirtschaftet wird. Wenn dann auch kein sonstiges Vermögen besteht und der Schuldner bereits mehrfach die „Hand heben“ (= früher: Offenbarungseid / heute: Abgabe Vermögensverzeichnis) musste, weiß der Gläubiger über die fehlende Werthaltigkeit seiner Forderung und wird in der Regel auch größere Nachlässe mitgehen.

Im vorliegenden Fall war der Mandant aus Sicht seiner Gläubiger jung und leistungsfähig. Aber auch hier zeigt sich, dass die Gläubiger angemessene Vergleiche mitmachen. Im konkreten Fall haben wir eine Gesamtquote von ca. 52 % erzielt. Unser Mandant ersparte sich durch unseren Einsatz Verbindlichkeiten von über 12.000 € (bezogen auf den Forderungsstand nach verwertetem Kfz).

Wenn wir auch ihre Verbindlichkeiten mit den Gläubigern verhandeln sollen: Sprechen Sie uns an. Wir setzen uns für Sie ein und handeln das für Sie das bestmögliche Ergebnis aus.