Fall 5 gescheiterte Immobilienfinanzierung

Zur Vorgeschichte und Schulden:

Unsere Mandantin (Mitte 30) hat in der Vergangenheit gemeinsam mit ihrem Ex-Lebensgefährten ein stark restaurierungsbedürftiges Einfamilienhaus auf dem Lande gekauft. Die Beziehung scheiterte. Während sich unsere Mandantin weiter um die ordnungsgemäße Verwaltung und Pflege der Immobilie und dessen Räumung verdient gemacht hat, ist der Ex-Lebensgefährte ohne Angabe einer Anschrift von heute auf morgen verschwunden. Dabei hat der ehemalige Lebensgefährte zuvor noch die neu eingebaute Heizung und weiteres Zubehör aus dem Gebäude entfernt. Hierdurch ist ein nicht unerheblicher weiterer Schaden am Gebäude entstanden.

Aus der Immobilienfinanzierung sowie Kfw-Darlehen bestanden noch Gesamt­verbindlichkeiten iHv. ca. 140.000 gegenüber einer Genossenschaftsbank. Weitere Verbindlichkeiten bestanden nicht. Sie konnte schließlich einen Kaufinteressenten für das restaurierungsbedürftige Einfamilienhaus auftun.

Zum Einkommen/Vermögen:

Unsere Mandantin war als wissenschaftliche Hochschulassistentin im Rahmen einer Teilzeitstelle tätig. Sie hat neu geheiratet. Aus der Ehe sind zwei minderjährige Kinder hervorgegangen. Die monatlichen Einkünfte unserer Mandantin beliefen sich bei Mandatsannahme auf ca. 1.500 € netto. Unter Berücksichtigung von 2 Unterhaltspflichten ergaben sich keine pfändbaren Beträge. Der Ehegatte haftete für die Verbindlichkeiten unserer Mandantin nicht. 

Was haben wir gemacht:

Die Immobiliendarlehen waren bereits bei Mandatierung gekündigt. Die Bank beabsichtigte die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Vom ebenfalls haftenden Ex-Lebensgefährten war wegen anhaltender Vermögenslosigkeit nichts zu erwarten. Wir sind aktiv auf die Bank zugegangen und konnten die Bank von folgender Vorgehensweise überzeugen:

  • Unsere Mandantin stellt sicher, dass der Hausverkauf erfolgreich über die Bühne geht. Der Verkaufserlös aus dem Hausverkauf sollte in voller Höhe an die Bank fließen.
  • Daneben waren noch weitere Sicherheiten für die Bank zu verwerten, wie beispielsweise ein Wertpapierdepot des Ex-Lebensgefährten und ein Bausparvertrag unserer Mandantin. Die Sicherheiten hatten zusammengefasst einen Gesamtwert von ca. 14.000 €.
  • Was Restverbindlichkeiten angeht, sollte unsere Mandantin gegen eine Einmalzahlung aus der Schuldhaft entlassen werden.

Mit dem Kaufinteressenten war bereits ein Kaufpreis von 55.000 € ausverhandelt. Die Bank wollte zunächst den Kaufpreis auf 60.000 € erhöhen. Zudem erwartete die Bank neben dem Kaufpreis sowie dem Erlös aus der Verwertung der Sicherheiten eine Einmalzahlung von unserer Mandantin iHv. 10.000 €.

Wir konnten die Bank davon überzeugen, den Kaufpreis für das Haus bei 55.000 € zu belassen. Denn der Kaufinteressent wäre bei einer weiteren Erhöhung abgesprungen. Dies hat die Bank akzeptiert, da eine schnelle Lösung gefunden werden musste. Der Winter stand vor der Tür und ohne funktionierende Heizungsanlage wären weitere Frostschäden im Gebäude zu erwarten gewesen. Zudem konnten wir die Einmalzahlung unserer Mandantin auf 7.000 € runterverhandeln.

Die Umsetzung des Hausverkaufs gestaltete sich zunächst als schwierig. Da beide, der Ex-Lebensgefährte und unsere Mandantin, je zur Hälfte Miteigentümer des Einfamilienhauses gewesen sind, mussten auch beide an der Beurkundung mitwirken. Problematisch war, dass der Ex-Lebensgefährte damals ohne Angabe einer Anschrift untergetaucht ist. Wir konnten schließlich den Aufenthaltsort des Ex-Lebensgefährten ermitteln und ihn von einer Mitwirkung überzeugen.

Nach Abzug des Kauferlöses aus dem Hausverkauf und der weiteren Sicherheitenverwertung bestanden noch Restverbindlichkeiten iHv. ca. 71.000 €. Mit einer Restzahlung von 7.000 € konnten wir für unsere Mandantin schließlich eine Quote von ca. 10 % erzielen.

Klar, dass dieser Vergleich nur für unsere Mandantin galt, ohne Auswirkung auf den Ex-Lebensgefährten. Der Ex-Lebensgefährte wird sich mit der Bank noch weiter auseinandersetzen müssen.

Fazit:

Wir gehen aktiv auf die Gläubiger zu. Dabei unterstreichen wir die Vorteile einer einvernehmlichen Schuldenbereinigung. Hilfreich war natürlich, dass unsere Mandantin bereits in der Vergangenheit mit anpackte und an den Problemlösungen zuverlässig mitarbeitete, sich also bereits „verdient“ gemacht hat. Dies wurde auch von der Bank honoriert. Wir konnten entsprechend argumentieren und ein gutes Ergebnis aushandeln.

Wir setzen uns für Sie ein. Kommen Sie auf uns zu.