Fall 4 Insolvenzverfahren gescheitert

Zur Vorgeschichte und Schulden:

Unsere Mandant (Ende 30) hatte bereits ein Insolvenzverfahren hinter sich. Allerdings wurde ihm die Restschuldbefreiung wegen Verletzung von Mitwirkungspflichten versagt. Will heißen: die damaligen Verbindlichkeiten bestanden weiter. Bei Insolvenzantragstellung beliefen sich die damaligen Verbindlichkeiten auf über 90.000 €. Teilweise handelte es sich um reine Konsumschulden. Die größten Verbindlichkeiten stammten aus einer Finanzierung einer Ost-Immobilie. Der damalige Kaufpreis war knapp 200.000 DM. Die Wohnung wurde bereits zwangsversteigert. Aus der Zwangsversteigerung konnte ein Erlös von nur 19.000 DM erzielt werden, welcher vollständig an die finanzierende Bank geflossen ist. Unser Mandant blieb auf den Restschulden sitzen. Unser Mandant hat also die Immobilie wesentlich überteuert eingekauft. Auch das Konsumverhalten unseres Mandanten trug zur Verschlechterung seiner finanziellen Lage bei. Er verlor seinen Arbeitsplatz und ist mehrfach umgezogen, zuletzt in eine bayerische Großstadt, um dort vor seinen Gläubigern „unterzutauchen“.

Zum Einkommen/Vermögen:

Bei Mandatsaufnahme lebte unser Mandant von Sozialleistungen. Zuvor bestanden befristete geringfügige Arbeitsverhältnisse, immer wieder unterbrochen von Phasen der Arbeitslosigkeit. Pfändbare Beträge aus laufenden Einkommen haben sich nicht ergeben.

Was haben wir gemacht:

Aus dem ersten gescheiterten Insolvenzverfahren sowie weiteren Neugläubigern, die neu dazugekommen sind, haben wir insgesamt 9 Gläubiger ermittelt. Die Gesamt­verbindlichkeiten konnten wir auf ca. 132.000 € beziffern. Die Forderungen waren nicht streitig. Sie waren größtenteils tituliert und befanden sich bereits in der Zwangsvollstreckung.

Unser Mandant erhielt von seiner Familie/Bekannte Geldmittel iHv. 12.000 € zur Verfügung gestellt, welche zur Schuldtilgung eingesetzt werden konnte. Dies haben wir den Gläubigern dann so quotal gleichmäßig als Einmalzahlung angeboten. Alle Gläubiger stimmten zu. Die Gläubiger verzichteten auf Restforderungen von ca. 120.000 €. Hierdurch konnte eine Quote von ca. 9 % erreicht werden.

Fazit:

Enorm geholfen hat die Tatsache, dass es sich hier teilweise um Forderungen handelte, die bereits seit über 10 Jahren nicht mehr bedient wurden. Die Gläubigern haben diese Forderungen wegen fehlender Realisierbarkeit bereits abgeschrieben. Auch aufgrund des gescheiterten Insolvenzverfahrens wussten die Gläubiger von der Zahlungsunfähigkeit unseres Mandanten und waren bereit, enorme Abschläge mitzugehen.

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