Fall 15: Schuldenbereinigung Schuldner im Ausland

Zur Vorgeschichte und Schulden:

Unsere Mandant war ehemals Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH. Aufgrund einer Schieflage hat unser Mandant mit unserer Hilfe für die GmbH Insolvenz angemeldet. Unser Mandant hat sich in der Folge von seiner Frau getrennt und ist ins Ausland weggezogen. Die Gläubiger hatten weder Kenntnis über den Aufenthaltsort noch zu den Vermögensverhältnissen unseres Mandanten.

Zum Einkommen/Vermögen:

Unser Mandant war bei Mandatsannahme angestellt beschäftigt und erwirtschaftete angabegemäß im Ausland ein monatliches Nettoeinkommen von ca. 400,00 €. Unterhaltspflichten bestanden keine.

Was haben wir gemacht?

Nach Prüfung der Unterlagen haben wir folgendes festgestellt:

Es waren durch Bürgschaften und Durchgriffshaftung aus der GmbH-Insolvenz noch folgende Gläubiger beteiligt:

  • 1x Finanzamt
  • 1x Krankenkasse
  • 1x Warenlieferung
  • 1x Bank

Die Forderungen waren alle tituliert und somit nicht strittig. Die Gesamtverbindlichkeiten beliefen sich auf über 53.000,00 €. Unser Mandant erhielt von Dritter Seite einen Geldbetrag über 10.000,00 € zum Zwecke der Schuldtilgung zur Verfügung gestellt. Wir haben allen Gläubigern einen einheitlichen Schuldenbereinigungsplan vorgelegt, der eine quotale Befriedigung von ca. 18 % vorsieht. Ein Gläubiger nach dem anderen stimmte unserem Plan zu. Unser Mandant leistete die vereinbarten Beträge von insgesamt 10.000,00 € und ist seitdem schuldenfrei. Die Schuldenbereinigung dauerte von Vollmachtserteilung bis Zahlung des letzten Gläubigers ca. 9 Monate. Wir haben dann zum Abschluss bei den Gläubigern noch die Vollstreckungstitel entwertet herausverlangt. Damit konnte auch diese Schuldenbereinigung erfolgreich zu Ende gebracht werden.

Zusammenfassung:

Wir konnten alle Gläubiger von unserem erstellten Zahlungsplan überzeugen. Denn aus Sicht der Gläubiger war von unserem Mandanten nichts weiter zu erwarten: unser Mandant ist für die Gläubiger wegen Wegzug ins Ausland nicht zu erreichen, seine Vermögensverhältnisse für die Gläubiger unbekannt. Unser Mandant freut sich die die Schuldenfreiheit.

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