Zur Vorgeschichte und Schulden:
Unsere Mandantin ist geschieden. Während der Ehezeit lebten die Schuldnerin und ihr Ex-Ehegatte über ihre Verhältnisse. Es handelt es sich um typische Konsumschulden, wie z.B. Warenbestellungen, Heilbehandlungskosten, Überzahlung Sozialleistungen, etc.
Zum Einkommen/Vermögen:
Unsere Mandantin ist Verkäuferin im Einzelhandel und verdient ein monatliches Nettoeinkommen iHv. ca. 1.500,00 €. Weiteres Vermögen liegt angabegemäß nicht vor. Es sind keine Unterhaltspflichten zu berücksichtigen.
Was haben wir gemacht?
Nach Prüfung der Unterlagen und Rückmeldungen der Gläubiger haben wir insgesamt 10 Gläubiger ermittelt mit Gesamtforderungen iHv. ca. 22.000,00 €.
Bei einem Gläubiger haben wir die Einrede der Verjährung geltend gemacht, was der Gläubiger auch so akzeptierte. Dieser Gläubiger konnte damit aus der Liste gestrichen werden.
Aus dem Bekanntenkreis unserer Mandantin hat sich ein Unterstützer aufgetan, der 7.000,00 € für die Schuldenbereinigung zur Verfügung stellte. Diesen Betrag haben wir quotal gleichmäßig den Gläubigern angeboten. 6 Gläubiger stimmten zu. Bei 2 weiteren Gläubigern kamen Gegenvorschläge, die unsere Mandantin akzeptierte.
Der letzte verbliebene Gläubiger blieb bis zuletzt schwierig. Dieser Gläubiger ging (irrtümlich) davon aus, dass unsere Mandantin falsche Angaben zu ihrem Arbeitsverhältnis machte und lehnte bereits deswegen ab. Bereits in anderen Fällen von Schuldenbereinigungen stellte sich dieser Gläubiger quer und lehnte Vergleiche kategorisch ab. Zu diesem Gläubiger stellten wir fest, dass dessen Forderungen „Altforderungen“ sind. Sie stammten teilweise aus 2004. Wir legten die Vermögensverhältnisse und die persönliche Situation unserer Mandantin ausführlich dar und betonten den Vorteil dieser Schuldenbereinigungsplans. Nach mehreren Anläufen konnten wir den Gläubiger schließlich doch von den Vorteilen der Schuldenbereinigung überzeugen. Der Gläubiger stimmte schließlich nach fast 1-jähriger Verhandlung zu.
Gegen Zahlung von ca. 7.500,00 € wurden Schulden iHv. ca. 22.000,00 € reguliert. Die Gläubiger verzichteten auf über 14.500,00 €. Die Regulierungsquote betrug ca. 34 %. Unsere Mandantin ist seitdem schuldenfrei und freut sich über das schöne Ergebnis.
Zusammenfassung:
Das war ein typischer Fall aus unserer Schuldnerberatungs-Praxis. Nichts Spektakuläres. Zu Beginn formuliert der Mandant, was er erreichen will. Wir besprechen dann gemeinsam, ob und wie das umgesetzt werden kann. Hier spielt unsere Praxiserfahrung eine große Rolle. Dann nehmen wir Kontakt zu den Gläubigern auf und los geht´s.
Auch wenn zunächst Ablehnungen erfolgen. Dran bleiben, verhandeln, verhandeln, verhandeln.
Vertrauen Sie unserer Erfahrung und unserem Verhandlungsgeschick.
Haben Sie ein ähnliches Problem? Dann kommen Sie auf uns zu. Wir wissen was zu tun ist. Wir setzen uns aktiv für Ihre Interessen ein und bringen das Ganze für Sie zu einem positiven Ende.
Wir sind Fachanwälte für Insolvenzrecht und haben die nötige Erfahrung und Expertise.