Fall 12 komplexe Schuldenbereinigung mit Haus

Zur Vorgeschichte und Schulden:

Unser Mandant war als Inhaber einer Einzelfirma für Heizungsbau ehemals selbständig tätig. Er beschäftigte zeitweise bis zu 10 Mitarbeiter. Die selbständige Tätigkeit musste unser Mandant bereits in 2004 einstellen, da er schwer erkrankte. Infolge dieser Erkrankung konnte er auch in der Folgezeit seine damalige selbständige Tätigkeit nicht wieder aufnehmen. Er hat sich zwischenzeitlich scheiden lassen. Aus der Ehe ist ein Kind hervorgegangen. Es befindet noch in Ausbildung. Die Ausbildung endet voraussichtlich in einem Jahr. Das Kind erhält keine Ausbildungsvergütung. Es lebt im Haushalt unseres Mandanten. Er leistet seinem Kind gegenüber Unterhalt in Form von Naturalunterhalt. Unser Mandant hatte keinen Überblick über seine Schulden, vermutete weit über 200.000 €.

Zum Einkommen/Vermögen:

Unser Mandant ist angestellt und verdient ca. 1.600 € monatlich netto.

Problematisch ist das Vermögen unseres Mandanten: In seinem Eigentum befindet sich sein Elternhaus. In diesem Elternhaus leben aktuell unser Mandant und sein Kind. Der Grundbesitz ist noch teilweise belastet. Gläubiger haben in der Vergangenheit bereits auf den Grundbesitz zugegriffen und Zwangssicherungshypotheken zu ihren Gunsten eintragen lassen.

Was haben wir gemacht:

Insolvenz war keine Option. In einem Insolvenzverfahren wäre das Elternhaus unseres Mandanten verwertet worden. Das sollte unbedingt verhindert werden. Es musste daher aufwendig mit allen Gläubigern verhandelt werden. Soweit die Ausgangslage.

Problematisch war die Ermittlung der Gläubiger samt Forderungshöhen. Unser Mandant hat teilweise den Überblick über seine Schuldensituation verloren. Teilweise stammen die Forderungen noch aus Anfang der 2000er Jahre. Es handelte sich ausnahmslos um Altverbindlichkeiten aus seiner ehemaligen selbständigen Tätigkeit. Anhand der vorgelegten Alt-Unterlagen konnten wir insgesamt 27 Gläubiger ermitteln. Die Gesamtschulden beliefen sich auf ca. 270.000,00 €. Alle Forderungen waren tituliert und somit nicht strittig.

In enger Absprache mit unserem Mandanten haben wir 8 Gläubiger aus der Schuldenbereinigung herausgenommen. Hierbei handelt es sich um Gläubiger, die sich in den letzten 10 Jahren nicht mehr gemeldet haben. Der Mandant geht davon aus, dass einige Gläubiger nicht mehr existieren, einer fiel selbst in die Insolvenz. Auch auf unsere Schreiben reagierten diese Gläubiger nicht. Teilweise konnten wir auch nicht mehr zustellen, die Post kam ungeöffnet zurück. Nachdem hier lediglich Kleinforderungen (3-stellig bis niedrig 4-stellig pro Gläubiger) zugrunde lagen, boten diese Gläubiger kein allzu großes Überraschungspotential. Es war also vertretbar, diese untätigen Gläubiger herauszunehmen.

Die restlichen Gläubiger hatten es jedoch in sich. Die drei größten Gläubiger hatten alleine ein Gesamtvolumen von ca. 240.000 €.

Unser Mandant schaffte es, über seine Bank ein Darlehen iHv. 30.000 € zum Zwecke der Schuldenbereinigung zu erhalten. Diesen Betrag haben wir quotal gleichmäßig den Gläubigern als Einmalzahlung angeboten. Die Regulierungsquote belief sich auf ca. 11 %. Bei der Regulierung haben wir die obigen untätigen Gläubiger mit berücksichtigt, sodass unser Mandant noch genug finanzielle Reserven hat, um auch diesen Gläubigern einen Vergleich anzubieten (falls diese sich überhaupt noch melden).

Wir konnten die Gläubiger von dem guten Angebot im Vergleich zu einem Insolvenzverfahren überzeugen. Positiv war, dass die zwei größten Gläubiger schnell zustimmten. Das hatte einen „Domino“-Effekt zur Folge. Soweit auf Seiten der Gläubiger weiterer Beratungsbedarf bestand haben wir diesen hierüber berichtet. Wir legten die Zustimmungen der beiden Großgläubiger den restlichen Gläubiger vor, sodass nach und nach einer nach dem anderen ebenfalls zustimmte.

In 2 Fällen machten die Gläubiger ein leicht erhöhtes Gegenangebot, welche unser Mandant akzeptierte. Alles in allem konnten wir die Zustimmung von allen beteiligten Gläubigern einholen. Unser Mandant rief sein Darlehen ab und zahlte die entsprechende Quote an die Gläubiger aus. Wir haben dann noch für unseren Mandanten die Erledigungsvermerke der Gläubiger eingeholt und sämtliche Vollstreckungstitel im Original herausverlangt. Fall erledigt.

Bemerkenswert: ein Gläubiger war eine staatliche Behörde. Obwohl es nur um einen kleinen 4-stelligen Betrag ging, musste der Präsident des Oberlandesgerichts höchstpersönlich der Schuldenbereinigung zustimmen. Das hatte auch damit zu tun, weil diese Forderung an dem Grundbesitz unseres Mandanten besichert war.

Ergebnis:

Ziel wurde erreicht: unser Mandant behält sein Elternhaus. Mit Gesamtzahlungen von knapp über 30.000 € hat sich unser Mandant von Schulden von über 260.000 € entledigt. Es braucht seine Zeit, ein solches komplexes Schuldenbereinigungsverfahren zu einem positiven Ende zu bringen. Viele Telefonate und Schreiben später konnte unser Mandant nach ca. 9-monatigem Verhandlungsmarathon den weitaus größten Teil seiner Schulden für erledigt erklären. Als nächster Schritt sind noch die Belastungen auf dem Grundbesitz zu löschen.

Man braucht Geduld und Beharrlichkeit. Hier ist es natürlich von Vorteil, wenn auch der Gläubiger sieht: er hat es mit einem Experten zu tun.

Wir sind Fachanwälte für Insolvenzrecht und haben die nötige Erfahrung und Expertise. Kommen Sie auf uns zu. Wir erarbeiten mit ihnen gemeinsam die beste Strategie zur Schuldenbereinigung.