Schuldnerberatung
Die Begleitung von zahlungsunfähigen Personen im Vorfeld bzw. während des Insolvenzverfahrens ist ein Tätigkeitsschwerpunkt bei Rohé & Beck. Mit einer individuellen und persönlichen Beratung begleiten wir Sie durch das Insolvenzverfahren und stellen sicher, dass Sie Restschuldbefreiung erlangen.
In einer Vielzahl von Fällen konnten wir für unsere Mandanten bereits im Rahmen einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung die Schulden regulieren und so ein Insolvenzverfahren vermeiden. Dabei erarbeiten wir für Sie einen individuellen Vergleichsvorschlag für ihre Gläubiger mit dem Ziel, zu einer außergerichtlichen Einigung zu kommen. Wir nehmen Kontakt mit ihren Gläubigern auf und verhandeln für Sie eine außergerichtliche Einigung. Die gesamte Kommunikation läuft über unsere Kanzlei. Das hat für Sie den Vorteil, dass die Gläubiger nunmehr einen Fachanwalt für Insolvenzrecht als Ansprechpartner erhalten und ihre Interessen nunmehr ernsthaft wahrgenommen werden. Zudem kehrt in ihrem Briefkasten wieder „Ruhe“ ein. Wir prüfen, ob die Forderungen ihrer Gläubiger zurecht bestehen und sortieren beispielsweise verjährte Forderungen von vornherein aus.
Zur wirksamen außergerichtlichen Schuldenbereinigung ist jedoch die Zustimmung sämtlicher Gläubiger erforderlich. Je mehr Gläubiger es gibt, desto schwieriger wird die erfolgreiche Schuldenbereinigung. Auch müssen ggf. besondere Rechte der Gläubiger berücksichtigt werden. Sollten zwar nicht alle, jedoch eine Mehrheit von Gläubigern dem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan zustimmen, kann über eine gerichtliche Schuldenbereinigung ein positives Ergebnis mit dem Ziel Insolvenzvermeidung erzielt werden. Denn in diesem Fall überstimmt die Mehrheit die Minderheit.
Sollte ein Insolvenzverfahren unumgänglich sein, stellen wir für Sie sämtliche Verfahrensanträge, füllen gemeinsam die Vermögensverzeichnisse aus und stellen so sicher, dass Sie alles „richtig“ machen. Bereits im Erstgespräch stellen wir für Sie den Verfahrensablauf dar und informieren darüber, was von Ihnen verlangt wird und wie sich ein Insolvenzverfahren für Sie auswirkt. Wir vertreten Sie umfassend im gesamten gerichtlichen Verfahren. Dies beinhaltet u.a. Prüfung vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung, Widerspruchseinlegung gegen Forderungsanmeldungen mit dem besonderen Rechtsgrund der „vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung“, oder wenn es um ihre Restschuldbefreiung geht.
Wir empfehlen immer den sicheren Weg. Uns geht es nicht um die Auslotung juristischer Graubereiche, sondern ihren Weg zur Restschuldbefreiung rechtssicher zu bestreiten. Wenn Sie unseren Empfehlungen folgen, steht ihrer Restschuldbefreiung nichts mehr im Wege. Wir unterstützen Sie gerne dabei.